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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB´S  REITTHERAPIE

 

 

PS – RANCH, „PFERDE I STAERKEN I MENSCHEN“, Reittherapie Paulina Strobl

Die Anmeldung erfolgt unter folgenden Bedingungen:

 

§1            Während unseres Termins sind die Teilnehmer versichert. Unmittelbar vor Beginn und nach Ende der Therapie / Veranstaltung geht die Aufsichtspflicht mit sofortiger Wirkung auf die Erziehungsberechtigten oder Betreuer über und es wird keine Haftung für Schäden übernommen. In Pausen und Wartezeiten dürfen die minderjährigen bzw. unmündigen Teilnehmer nicht unbeaufsichtigt auf dem Gelände der Ranch verweilen.

Alle Teilnehmer/ innen bzw. Erziehungsberechtigten oder aufsichtsführende Personen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, das sich auch bei gewährleisteter Aufsichtspflicht ein/e Kursteilnehmer/in oder eine dritte Person auf der Ranch oder am um und mit dem Pferd verletzen bzw. vom Pferd fallen kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit der Reittherapeutin und ihrer Assistenten ist hierbei ausgeschlossen. Unberührt bleibt dabei die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen und eine Haftung für grobe Fahrlässig und Vorsatz.

 

§2            Den Anweisungen der Reittherapeutin und ihren Assistenten ist Folge zu leisten. Wiederholte Zuwiderhandlung  kann den Ausschluss an der Therapie zu Folge haben. Weide, Stallungen usw. sind nicht ohne die Reittherapeutin oder ihre Assistenten zu betreten. Auch wenn es sich um Tier handelt, die für die Therapie ausgebildet und eingesetzt werden und sie in ihrer Arbeit ausgeglichene, ruhige Tiere sind, haben sie Ihre Freizeit verdient.

Unsere Tiere haben Lebensfreude und leben diese aus- beim toben oder kleinen Rangeleien unter Weidekumpeln können die Tiere buckeln oder beim Versuch störende Fliegen oder Bremsen zu vertreiben mit den Hufen austreten. Pferde sind Fluchttiere und die Klienten lernen von Anfang an im Rahmen ihrer Möglichkeiten das richtige Annähern. Trotzdem kann es mal passieren dass ein Tier erschrickt und einem Klienten auf den Fuß steigt oder ihn umrempelt. Sollten Weide, Stallungen usw. dennoch selbständig betreten werden und es zu Zwischenfällen kommen, übernehmen wir keine Haftung und kommen für dadurch entstandene Personen- oder Sachschäden nicht auf.

 

§3            Es besteht Helmpflicht für Minderjährige. Das Tragen eines Reithelms wird bei Volljährigkeit des Teilnehmers empfohlen – Verzicht auf eigene Gefahr. Es ist auf festes Schuhwerk (geschlossene Schuhe) und den witterungsbedingungen entsprechend angepasste Kleidung zu achten. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Kleidung der Klienten durch das Reiten und den Umgang mit den Tieren in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Die Unterbringung von Privatgegenständen geschieht auf eigene Gefahr. Es kann keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigungen übernommen werden.

                                

§4            Die Trainingseinheit wird an dem, zwischen Paulina Strobl und dem Klienten vorab vereinbarten Termin, erteilt. Der Therapeut ist bestrebt alle Terminwünsche im Interesse seiner Klienten zu koordinieren. Dies setzt voraus, dass der Klient den Trainer unverzüglich telefonisch informiert, wenn er den Termin nicht wahrnehmen kann. Erfolgt diese Information aufgrund von Krankheit oder sonstigen Gründen nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, gilt die Stunde als verfallen und muss mit vollem Entgelt bezahlt werden. Im Falle einer Krankheit oder Verhinderung des Therapeuten ist dieser bestrebt, den Kunden sobald wie möglich über den Ausfall der Einheit zu informieren und einen Ersatztermin anzubieten. Die Therapieeinheiten finden bei jeder Witterung statt. Muss der Termin aufgrund extremer Wetterlage      (Starkregen, Starkwind, Schnee, gefrorene Böden, extreme Hitze etc.) abgesagt werden, versucht Paulina Strobl zeitnah einen Ersatztermin anzubieten. Sollte ein Ersatztermin nicht zustande kommen, müssen 50% der Preispauschale übernommen werden.

 

§5            Unsere Tiere werden mit allem versorgt was sie brauchen. Schlechtes oder übermäßiges Futter kann die Tiere krank machen und bei eventuell aufkommendem Futterneid können die Tiere sich gegenseitig verletzen oder aus Gier versehentlich Ihre Finger erwischen. Wenn sie unseren Tieren eine Kleinigkeit mitbringen möchten, können wir sie nach Absprache gerne gemeinsam füttern.

 

§6            Um Ablenkungen zu vermeiden und die Konzentration während der Arbeit aufrecht zu erhalten, hat es sich bewährt, dass sich die Begleiter von Kindern und Klienten während dieser Zeit zurückziehen. Gerne können sie Als Eltern oder Betreuer den ersten oder den letzten 5 Minuten der Einheit beiwohnen.

 

§7            Bei erhöhtem Aufwand für die Einheit kann der Preis nach vorheriger Absprache erhöht werden.

AGB´S BODENARBEIT & TRAINING

§1 Gegenstand des Vertrages

  1. Trainingsleistungen

Die im Folgenden aufgeführten Punkte regeln die Voraussetzungen sowie Haftungsausschlüsse für die Erbringung von Trainingsleistungen. Der genaue Leistungsumfang sowie die Teilnahmevoraussetzungen können dem entsprechenden Anmeldeformular / Vertrag entnommen werden.

 

§2 Anmeldung, Zustandekommen des Vertrags

   2.1    Trainingsleistungen

Die Anmeldung für das Private Training erfolgt schriftlich oder mündlich. Ein Vertrag kommt durch Bestätigung der Trainingsanmeldung in schriftlicher oder mündlicher Form von Fall zu Fall zustande.

 

§3 Trainingsorte & Haftung

   3.1     Trainingsleistungen

       3.1.1 Training und Kurse

Training und Kurse können auf unterschiedlichen, privaten oder öffentlichen Anlagen sowie meiner eigenen Ranch vereinbart und durchgeführt werden. Die Dienstleistung als Trainerin / Kursleiterin steht nicht in Verbindung zum Tierhüter bzw. Tierhalte im Sinne des Gesetzes.

Die Regulierung von Schäden für Mensch, Tier oder Sachen, die aufgrund der allgemeinen Reitanlagensituation oder Haltungsgrundlagen entstehen müssen mit dem Reitanlagenbesitzer bzw. dem Pächter geklärt und reguliert werden. Haftungen für Diebstahl und Verletzungen durch den Veranstalter bei Mensch, Sachgegenständen und Tier werden vollständig ausgeschlossen. Bei der Nutzung von Lehrpferden hat der Kursteilnehmer einen Vertrag mit dem Pferdehalter bzw. Eigentümer abzuschließen. Kurs- bzw. Trainingsteilnehmer übernehmen sämtliche Schäden, die durch sie selbst oder ihr Pferd bzw. durch zur Verfügung gestellte Pferde während der Kurs- / Trainingsteilnahme entstanden sind. Die Teilnehmer versichern weiterhin die Gesundheit ihrer Pferde und schließen eine mögliche Übertragung von Seuchen und weiteren Krankheiten vollständig aus. Ebenfalls ist eine Haftung für Schäden an teilnehmenden Zuschauern ausgeschlossen. Kinder & Jugendliche bis 14 Jahre dürfen nur in Begleitung aufsichtsführender Erwachsener teilnehmen. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Außerdem besteht für Jugendliche unter 18 Jahren eine Helmpflicht.

 

       3.1.2    Privates Training

Eine Haftung besteht für Schäden, die während des Unterrichts oder Trainings an Pferd oder Reiter entstehen, sofern diese durch die Haftpflichtversicherung des Trainers abgedeckt sind. Haftungsschäden, die durch den Reiter oder das Pferd während dem Dienstleistungszeitraum entstehen, entfallen aus dem Haftungsumfang und sind privat oder durch entsprechende im Voraus abgeschlossene Haftpflichtversicherungen zu begleichen.

  

   3.2     Infomaterial, Broschüren, Flyer, Website

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.

Haftungsansprüche gegen der Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen. Alle Angebote sind unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

§4 Preise, Änderungen, Zahlungsbedingungen

      Die Preise für Training werden auf der aktuell gültigen Preisliste angegeben. Preisänderungen bleiben vorbehalten und können jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen stattfinden. Die Gebühren für Einzeleinheiten sind vor Ort in Bar ohne Abzug fällig. Auf Wunsch kann eine Rechnung ausgestellt werden. Monatliche Gebühren und 10er Block können in Bar oder per Überweisung auf das Konto Raiffeisenbank im Donautal,

IBAN DE 9472 1698 1201 0004 3753 entrichtet werden. Muss der Kunde eine vereinbarte Trainingsstunde stornieren, muss dies 24 Stunden vor Trainingsbegin schriftlich oder mündlich bekanntgegeben werden, ansonsten ist der komplette Betrag fällig. Stornogebühren sind bei Absage 24h oder weniger vor dem Training in voller Höhe zu entrichten. Ausgenommen davon sind Starkwetterverhältnisse, die das Training erheblich einschränken würden.

Für Kurse erfolgt die Angabe der Preise in einer gesonderten Kursauschreibung und auf Anfrage, ebenso wie sämtliche weitere Regelungen. Folgende Stornogebühren werden bei Kursabsage fällig:

                Absage / Nichtzahlung 1-7 Tage vor Kursbeginn                    100%

                Absage / Nichtzahlung 8-30 Tage vor Kursbeginn                 50%

Bei einer Absage von 30 oder mehr Tagen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in höhe von 15% berechnet. Den Kursteilnehmern ist die Möglichkeit gegeben, ihre Anmeldung gebührenfrei an einen Ersatzteilnehmer weiterzugeben. Dieser muss schriftlich angemeldet werden. Ist bis 30 Tage vor Kursbeginn kein Geldeingang feststellbar, so kann der Teilnehmerplatz ohne Vorankündigung vom Veranstalter weiter vergeben werden. Der Veranstalter behält sich vor, Lehrgänge aus gesundheitlichen oder wetterbedingten Gründen kurzfristig abzusagen und einen Ersatztermin zu stellen.

 

Rechnungen sind bei Erhalt mit einer Frist von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzögerung kann ggf. mit Mahngebühren und Verzugszinsen in gesetzlich geregelter Höhe gerechnet werden.

 

§ 5 Bild und Tonaufnahmen

       Mit schriftlicher Einverständnis der Teilnehmer / Erziehungsberechtigten ist es mir gestattet, Bild und Tonaufnahmen anzufertigen und für die Werbung zu nutzen und Dritten zugänglich zu machen, auch im Internet. Dieses Einverständnis kann jederzeit wiederrufen werden (Extrablatt Datenschutz ).

 

§ 6 Urheberrechte

Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien meines Infomaterials, Broschüren, Flyer, Website gehören ausschließlich dem Ersteller. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.

 

 

      

PAULINA STROBL - ZERTIFIZIERTE REITTHERAPEUTIN
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